Viele Studierende, die ab dem 01. Mai 2023 ihren Vorbereitungsdienst beginnen möchten, machen sich derzeit Sorgen, dass ihre Masterzeugnisse wegen des Cyber-Angriffs auf die UDE und ihre Auswirkungen nicht rechtzeitig für die Bewerbung zur Verfügung stehen. Der Bereich Prüfungswesen informiert nun in einem Schreiben darüber, wie Lehramtsabsolvent*innen auch ohne gedrucktes Masterzeugnis zum 01. Mai 2023 in den Vorbereitungsdienst starten können.
Bereits in der letzten Änderung der „Ordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung (OVP) vom 23. April 2021 wurde verfügt, das Bewerber*innen auch ohne Vorlage des Masterzeugnisses in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden können, wenn ihre Universität gegenüber dem Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB NRW) auf elektronischem Wege bestätigt, dass die Masterprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde. Das Zeugnis wird dann zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt.
Hierzu ist unbedingt erforderlich, dass die Studierenden die schriftliche Einverständniserklärung zur elektronischen Übermittlung ihrer Daten unterschreiben und im Prüfungswesen einreichen. Um eine rechtzeitige Übermittlung der Daten für den Einstellungstermin zum 01. Mai 2023 zu gewährleisten, muss die Erklärung spätestens am 31. März 2023 eingereicht werden. Das Formular erhalten Studierende in der Sprechstunde bei ihrer zuständigen Sachbearbeitung oder auf Anfrage auch per E-Mail. Mit der fristgerechten Einreichung der Erklärung ist sichergestellt, dass die Daten rechtzeitig an das MSB NRW übermittelt werden und der Einstellungstermin gehalten werden kann.
An insgesamt vier Terminen jeweils um 10:00 Uhr übermittelt das Prüfungswesen die Daten: am 31. März, 11. April, 17. April und am 21. April 2023. Der vierte Termin wurde extra für Studierende der UDE eingerichtet, um der besonderen Situation Rechnung zu tragen.
Eine besondere Regelung gilt für diejenigen, die ihre Masterprüfung in den Geisteswissenschaften schreiben: Hier müssen alle Noten und Gutachten dem Prüfungswesen spätestens bis zum 14. April 2023 vorliegen, sonst kann eine rechtzeitige Übermittlung nicht mehr garantiert werden.
Das Prüfungswesen weist darauf hin, dass das MSB NRW darüber informiert ist, dass die Ausstellung der Masterzeugnisse aufgrund der Umstände an der UDE diesmal erheblich länger dauern kann. Den Studierenden entstehen hierdurch aber keine Nachteile, solange die Daten in digitaler Form vorliegen. Auch zur Vereidigung müssen die künftigen Lehramtsanwärter*innen kein Zeugnis mitbringen.